Supervision Unternehmensberatung Begriffsbestimmung

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Supervision – eine Begriffsbestimmung

Der Begriff Supervision (lat.) bezeichnet eine die Arbeit und bestimmte Aufgaben reflektierende Begleitung.

Supervision  (auch „kollegiale Beratung“) erweitert das klassische Consulting, Coaching und Controlling und stellt ein ganzheitliches Beratungskonzept, mit dessen Hilfe Einzelpersonen und Organisationen ihre berufsbezogenen Handlungen und Strukturen reflektieren und optimieren.

Es  zielt darauf ab, schwierige bzw. gestörte und defizitäre Prozesse in Firmen und Berufsalltag besser zu verstehen und mit den Verantwortlichen zu bewältigen. Supervision zielt auf das Verhalten gegenüber Klienten, Kunden und alle an einem Prozess Beteiligten ab. Jede Supervision ist auch Coaching: Arbeits- und Teamprozesse werden verbessert; es geht um Selbst- bzw. Beziehungserfahrung  sowie  um fallbezogene oder generelle Handlungs- und Entwicklungspotenziale und deren Umsetzung. Die klassischen Controlling & Consulting Instrumenten sind Teil des Konzeptes,

Supervision bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe in unterschiedlichen Stufen:

1)         Direkte Supervision (enge kollegiale Zusammenarbeit)

Der Klient erhält in enger Begleitung Hilfe zur Selbsthilfe und Hilfestellungen, wirtschaftliches Denken und Handeln in allen Unternehmensbereichen (bei allen Mitarbeitern) zu implantieren. Angestrebt wird ein gesamheitliches Denken und Handeln in allen wirtschaftlich relevanten Bereichen und Prozessen.

2)         Indirekte Supervision …  aus Supervision wird Coaching

Mit Hilfe regelmäßiger  Reviews wird situations- und fallbezogen der begonnene Weg fortgesetzt und Berater und Klient tauschen sich regelmäßig aus.  Dieser Ansatz ist insbesondere für Gesellschafter im Bereich Beteiligungscontrolling von Bedeutung.